Honorarnote-Vorlage & Muster: in unter einer Minute zum fertigen PDF
Trag deine Angaben ein — du bekommst sofort eine formal korrekte Muster-Honorarnote als PDF. Kostenlos, ohne Anmeldung, inklusive Kleinunternehmer-Hinweis, wenn du ihn brauchst.
Deine Angaben
Das erzeugte PDF ist ein Muster und dient nur zur Veranschaulichung.
Was ist eine Honorarnote?
Eine Honorarnote ist die Rechnung, mit der Angehörige freier Berufe ihr Honorar verrechnen: Supervisor:innen, Therapeut:innen, Coaches, Berater:innen, Hebammen, Vortragende. Rechtlich ist sie eine Rechnung wie jede andere und muss dieselben Pflichtangaben enthalten. Der Begriff ist eine Konvention der Branche, kein eigenes Dokument mit eigenen Regeln.
Verbreitet ist der Begriff vor allem in Österreich, wo „Honorar“ das Entgelt für eine selbstständig erbrachte persönliche Leistung bezeichnet, im Unterschied zum Kaufpreis einer Ware. In Deutschland sagen viele Freiberufler:innen ebenfalls Honorarnote; rechtlich gilt dort dasselbe, es ist eine Rechnung nach §14 UStG.
Was auf die Honorarnote muss
Diese Angaben braucht jede Honorarnote. Im Muster oben stehen sie an der Stelle, an der eine Buchhaltung sie sucht.
- Name und Anschrift von dir und deiner Kundin
- Ausstellungsdatum
- Fortlaufende Nummer, lückenlos
- Menge und Bezeichnung der Leistung
- Leistungszeitpunkt oder Leistungszeitraum
- Entgelt netto
- Umsatzsteuersatz und -betrag, oder der Befreiungshinweis
- Deine UID-Nummer, in Österreich ab 400 Euro Rechnungsbetrag
- Die UID deiner Kundin, in Österreich ab 10.000 Euro
Honorarnote oder Rechnung?
Inhaltlich gibt es keinen Unterschied. Beide brauchen dieselben Angaben, beide sind gleich verbindlich, beide zählen für Umsatzsteuer und Aufbewahrung gleich. Unterschiedlich ist nur die Bezeichnung und wer sie üblicherweise verwendet. In freien Berufen klingt „Honorarnote“ passender, und viele Auftraggeber führen sie in ihren Formularen genau so.
Ohne Umsatzsteuer: Kleinunternehmer und unechte Befreiung
Als Kleinunternehmer:in weist du keine Umsatzsteuer aus, brauchst dafür aber den Befreiungshinweis mit Paragraphenverweis auf dem Dokument: §6 Abs. 1 Z 27 UStG in Österreich, §19 UStG in Deutschland. Dasselbe gilt für unecht befreite Tätigkeiten wie Psychotherapie oder Geburtshilfe, dort mit §6 Abs. 1 Z 19 UStG bzw. §4 Nr. 14 UStG. Fehlt der Hinweis, wirkt die Honorarnote wie eine Rechnung, auf der die Steuer vergessen wurde.
Häufige Fragen zur Honorarnote
Was bedeutet Honorarnote?
„Honorarnote“ heißt wörtlich Aufstellung über ein Honorar. Gemeint ist die Rechnung für eine selbstständig erbrachte Leistung, typischerweise in beratenden, therapeutischen oder lehrenden Berufen. Das Wort sagt nichts über die Form aus: eine Honorarnote ist eine Rechnung und unterliegt denselben Vorschriften.
Wie schreibe ich eine Honorarnote an eine Privatperson?
Genauso wie an ein Unternehmen, nur ohne UID der Gegenseite: Name und Adresse genügen. Deine eigene UID musst du in Österreich erst ab 400 Euro Rechnungsbetrag angeben, und auch das nur, wenn du nicht Kleinunternehmerin oder unecht befreit bist. Ein Zahlungsziel schadet nie, auch bei Privatkund:innen.
Wie rechne ich einen Werkvertrag mit einer Honorarnote ab?
Der Werkvertrag regelt, was geschuldet ist; die Honorarnote verrechnet es. Nimm in die Leistungsbeschreibung einen Bezug auf den Vertrag und das fertiggestellte Werk auf, dazu den Leistungszeitraum. Bei Teilleistungen schreibst du pro Etappe eine Honorarnote und benennst sie als solche, statt am Ende eine Summe zu stellen.
Brauche ich eine fortlaufende Nummer, wenn ich nur selten abrechne?
Ja, die fortlaufende Nummer ist Pflichtangabe, unabhängig davon wie viele Honorarnoten du im Jahr schreibst. Sie muss eindeutig und ohne Lücken sein. Zwei Honorarnoten im Jahr sind also 001 und 002, und eine gelöschte Nummer ist bei einer Prüfung genau das Loch, das erklärt werden muss.
Angaben ohne Gewähr und keine Steuerberatung. Klär deinen konkreten Fall im Zweifel mit deiner Steuerberatung.
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