Honorarnote oder Rechnung – wo ist der Unterschied?
Von Mag. (FH) Florian Stradner · Zuletzt aktualisiert am 4. Juli 2026
Kurz gesagt: Eine Honorarnote ist eine Rechnung. Der Begriff „Honorarnote" ist vor allem in Österreich und bei freien Berufen üblich — rechtlich gelten dieselben Pflichtangaben wie für jede andere Rechnung. Der Unterschied liegt eher im Sprachgebrauch und im Kontext als im Gesetz.
Woher kommt der Begriff „Honorarnote"?
„Honorar" ist die traditionelle Bezeichnung für die Vergütung freiberuflicher, oft persönlicher Leistungen — bei Therapeut:innen, Berater:innen, Coaches, Supervisor:innen oder Hebammen. Die „Honorarnote" ist die Abrechnung dieses Honorars. Ein Handwerksbetrieb stellt eine „Rechnung", eine Beraterin oft eine „Honorarnote" — das abgerechnete Dokument erfüllt in beiden Fällen dieselbe Funktion.
Was rechtlich gleich bleibt
Egal, wie du das Dokument nennst — es muss alle gesetzlichen Pflichtangaben nach §11 UStG (AT) bzw. §14 UStG (DE) enthalten: fortlaufende Nummer, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitraum, Entgelt und Umsatzsteuer beziehungsweise Befreiungshinweis. Die vollständige Liste findest du in der Pflichtangaben-Checkliste.
Honorarnote, Rechnung, Gutschrift — die Abgrenzung
- Honorarnote / Rechnung: Du stellst das Dokument aus und forderst dein Entgelt.
- Gutschrift: Der Sonderfall, in dem die Kundin über deine Leistung abrechnet (etwa bei Plattformen oder Agenturen). Auch eine Gutschrift muss die Pflichtangaben erfüllen und als solche gekennzeichnet sein.
- Angebot / Kostenvoranschlag: unverbindlich und keine Rechnung — daraus lässt sich keine Umsatzsteuer geltend machen.
Welchen Begriff solltest du verwenden?
Nimm den Begriff, den deine Branche und deine Kund:innen erwarten. Rechnest du an Firmen ab, die den Beleg in ihrer Buchhaltung verarbeiten, ist „Rechnung" oft eindeutiger. Im freiberuflichen Umfeld wirkt „Honorarnote" passender und professioneller. Entscheidend ist nicht das Wort im Titel, sondern dass alle Pflichtangaben stimmen.
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Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr, Stand: 4. Juli 2026. Kläre deinen konkreten Fall im Zweifel mit deiner Steuerberatung.
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