Umsatzsteuer

Kleinunternehmerregelung in Österreich & Deutschland: Grenzen, Wechsel, Rechnung ohne Umsatzsteuer

Von Mag. (FH) Florian Stradner · Zuletzt aktualisiert am 4. Juli 2026

Die Kleinunternehmerregelung erlaubt dir, Rechnungen ohne Umsatzsteuer auszustellen, solange dein Umsatz unter einer bestimmten Grenze bleibt. Das spart Bürokratie — bedeutet aber auch, dass du keine Vorsteuer abziehen darfst und einen Befreiungshinweis auf jede Honorarnote setzen musst. Hier die Regeln für Österreich und Deutschland.

Die genannten Umsatzgrenzen wurden zuletzt reformiert und können sich ändern. Alle Beträge: Stand 2026 — prüfe den aktuellen Wert für dein Jahr, bevor du dich darauf verlässt. Aktuelle Werte: WKO – Kleinunternehmerregelung.
Land Umsatzgrenze (Stand 2026) Rechtsgrundlage
Österreich 55.000 € brutto (seit 2025; +10 % Toleranz bis 60.500 €) §6 Abs. 1 Z 27 UStG
Deutschland 25.000 € Vorjahr / 100.000 € laufendes Jahr §19 UStG

Österreich: §6 Abs. 1 Z 27 UStG

In Österreich giltst du als Kleinunternehmer:in, wenn dein Jahresumsatz die Kleinunternehmergrenze nicht überschreitet — 55.000 Euro (seit 2025 eine Bruttogrenze, die frühere Aufschlagsrechnung entfällt; Stand 2026). Überschreitest du sie um höchstens 10 % (also bis 60.500 Euro), darfst du bis zum Jahresende weiter ohne Umsatzsteuer fakturieren, verlierst die Befreiung dann aber im Folgejahr; ab einer Überschreitung von mehr als 10 % wird jeder weitere Umsatz sofort umsatzsteuerpflichtig. Du weist als Kleinunternehmer:in keine Umsatzsteuer aus und setzt stattdessen den Hinweis auf die Steuerbefreiung nach §6 Abs. 1 Z 27 UStG auf die Rechnung.

Du kannst freiwillig zur Regelbesteuerung optieren (Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung). Das lohnt sich, wenn du hohe Vorsteuerbeträge hast — bindet dich aber für mehrere Jahre. Diese Entscheidung klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.

Deutschland: §19 UStG

In Deutschland bist du Kleinunternehmer:in nach §19 UStG, wenn dein Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überstieg und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (Stand 2026). Die 100.000-Euro-Grenze ist seit der Reform 2025 keine Prognose mehr, sondern eine feste Jahresgrenze: Sobald du sie unterjährig überschreitest, endet die Befreiung sofort — der überschreitende Umsatz ist bereits umsatzsteuerpflichtig. Auch hier stellst du dann ohne ausgewiesene Umsatzsteuer aus und ergänzt den vorgeschriebenen Hinweis nach §19 UStG.

Nicht verwechseln: unechte Steuerbefreiung

Die Kleinunternehmerregelung ist etwas anderes als die unechte Steuerbefreiung. Heilberufe wie Therapeut:innen oder Hebammen sind in Österreich nach §6 Abs. 1 Z 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit — unabhängig vom Umsatz. Auch hier wird keine USt ausgewiesen, aber der Paragraphenverweis ist ein anderer. Welche Begründung für dich gilt, klärst du mit deiner Steuerberatung.

Wie sieht deine Rechnung dann aus?

Ohne Umsatzsteuer entfallen Steuersatz und Steuerbetrag. Stattdessen gehört ein klar formulierter Befreiungshinweis mit dem passenden Paragraphen auf die Honorarnote. Alle übrigen Pflichtangaben bleiben bestehen.

Mit getHonorar automatisch korrekt

In den Firmen-Einstellungen wählst du zwischen regulär umsatzsteuerpflichtig, Kleinunternehmer und unecht befreit. getHonorar setzt den passenden Hinweis samt Paragraphenverweis dann automatisch auf jede Honorarnote — du musst nichts manuell formatieren.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr, Stand: 4. Juli 2026. Kläre deinen konkreten Fall im Zweifel mit deiner Steuerberatung.

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