Ratgeber

Klar erklärt: Honorarnoten, Umsatzsteuer und E-Rechnung für Selbstständige in Österreich und Deutschland.

Als Selbstständige:r in Österreich oder Deutschland entscheidet oft eine einzige Formvorschrift darüber, ob deine Honorarnote sauber durchgeht oder Rückfragen auslöst. Dieser Ratgeber übersetzt die Regeln zu Umsatzsteuer, Pflichtangaben und E-Rechnung in klare, alltagstaugliche Schritte — recherchiert anhand offizieller Quellen und mit einem Blick auf die Unterschiede zwischen AT und DE.

Wo willst du anfangen?

Österreich und Deutschland im Vergleich

Die meisten Regeln funktionieren in beiden Ländern gleich, die Zahlen und Paragraphen dahinter nicht. Diese Übersicht stellt die Punkte gegenüber, bei denen es praktisch einen Unterschied macht. Wo ein Beitrag das Thema ausführt, ist die Zeile verlinkt.

Gegenüberstellung der Regeln für Honorarnoten in Österreich und Deutschland
Thema Österreich Deutschland
Grenze für die Kleinunternehmerregelung 55.000 Euro brutto im Kalenderjahr 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr
Rechtsgrundlage Kleinunternehmer §6 Abs. 1 Z 27 UStG §19 UStG
Unechte Befreiung für Heilberufe §6 Abs. 1 Z 19 UStG §4 Nr. 14 UStG
Eigene Steuernummer oder UID auf der Honorarnote Pflicht ab 400 Euro Rechnungsbetrag Pflicht ab 250 Euro, darunter gilt die Kleinbetragsrechnung
UID der Kundin nötig Ab 10.000 Euro Rechnungsbetrag Bei Reverse-Charge und innergemeinschaftlichen Leistungen
Umsatzsteuervoranmeldung läuft über FinanzOnline ELSTER
Aufbewahrungsfrist für Honorarnoten Sieben Jahre nach §132 BAO Mindestens acht Jahre, je nach Belegart länger

Stand: 4. Juli 2026. Angaben ohne Gewähr und keine Steuerberatung. Die Details und ihre Quellen stehen in den jeweiligen Beiträgen.

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