Grundlagen

Honorarnote stornieren oder korrigieren: Storno & Korrektur richtig gemacht (AT & DE)

Von Mag. (FH) Florian Stradner · Zuletzt aktualisiert am 31. August 2026

Eine ausgestellte Honorarnote ist kein Word-Dokument, das du eben schnell anpasst. Sobald sie versendet oder heruntergeladen wurde, gilt sie als fixiert — ein falscher Betrag, eine vertauschte Leistung oder eine Zahlung, die doch nicht kommt, lässt sich nicht mehr durch Überschreiben korrigieren. Der richtige Weg heißt Stornieren oder Korrigieren. Dieser Beitrag erklärt den Unterschied, wann du welchen Weg gehst und was das für deine Umsatzsteuervoranmeldung bedeutet.

Warum du eine ausgestellte Honorarnote nicht einfach bearbeitest

Deine Rechnungsnummern müssen fortlaufend und lückenlos sein — das ist eine der Pflichtangaben nach §11 UStG (Österreich) bzw. §14 UStG (Deutschland). Würdest du eine bereits ausgestellte Nummer nachträglich verändern oder das Dokument löschen, entsteht entweder eine Lücke in der Reihe oder zwei unterschiedliche Versionen derselben Nummer kursieren — beides ist bei einer Prüfung genau das, was Rückfragen auslöst. Der Nachweis muss lückenlos und nachvollziehbar bleiben, nicht nachträglich „sauber“ aussehen.

Deshalb bleibt eine einmal ausgestellte Honorarnote unverändert stehen, so wie sie war. Was sich ändert, ist nicht das Original, sondern ein neues Dokument, das sich ausdrücklich darauf bezieht: eine Stornorechnung, gegebenenfalls gefolgt von einer Korrekturrechnung.

Stornorechnung oder Korrekturrechnung — was brauchst du?

Beide Dokumente nehmen Bezug auf das Original, aber sie beantworten unterschiedliche Fragen: Storniere ich nur, oder ersetze ich das Original durch eine richtige Version?

Frage Stornorechnung Korrekturrechnung
Was passiert damit? Hebt das Original vollständig auf — Spiegelbild mit negativen Beträgen. Storniert das Original und stellt sofort die richtige Version aus.
Wann brauchst du das? Der Auftrag entfällt komplett, oder eine Zahlung wird zur Gänze rückabgewickelt. Betrag, Leistung, Kund:innendaten oder Steuersatz waren falsch — die Leistung selbst bleibt aber bestehen.
Rechnungsnummer Eigene neue Nummer, verweist auf die Nummer des Originals. Storno bekommt eine eigene Nummer, die Korrektur eine weitere — drei Dokumente, eine lückenlose Kette.
Das Original selbst Bleibt in beiden Fällen unverändert erhalten und ist weiterhin einsehbar — nur eben storniert.

Faustregel: Willst du die Leistung am Ende gar nicht verrechnen, reicht das Storno. Willst du sie richtig verrechnen, brauchst du danach die Korrektur.

So läuft eine Korrektur ab

Du bearbeitest die fehlerhafte Honorarnote wie gewohnt — im Hintergrund wird daraus automatisch ein Storno-plus-Korrektur-Paar:

  1. Du öffnest die fehlerhafte, bereits versendete Honorarnote und änderst Betrag, Position oder Steuersatz wie nötig.
  2. Du trägst kurz ein, warum du korrigierst — dieser Grund erscheint später auf der Korrekturrechnung.
  3. Beim Speichern entstehen zwei Dokumente in einem Schritt: eine Stornorechnung zum Original und eine Korrekturrechnung mit den richtigen Angaben.
  4. Alle drei Dokumente — Original, Storno, Korrektur — bleiben einsehbar und referenzieren einander eindeutig.

Eine bereits bezahlte Honorarnote lässt sich nicht mehr auf diesem Weg korrigieren — dafür gibt es die Stornierung mit Rückerstattung im nächsten Abschnitt. Einen Entwurf, der noch nicht ausgestellt wurde, brauchst du ohnehin nicht zu stornieren: Entwürfe bleiben frei bearbeitbar und lassen sich auch löschen.

Was passiert mit einer bereits bezahlten Honorarnote?

Ist Geld schon geflossen, stornierst du nicht nur eine Buchhaltungszahl — du gibst auch das Rückerstattungsdatum an, also den Tag, an dem das Geld tatsächlich zurückgeht. Das ist kein Formalismus: Bei der Ist-Besteuerung (siehe Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)) zählt für die Umsatzsteuer der Zeitpunkt des Geldflusses, nicht das Rechnungsdatum. Die ursprüngliche Zahlung bleibt in dem Meldezeitraum, in dem sie tatsächlich einging — die bereits eingereichte UVA für diesen Zeitraum bleibt also korrekt. Die Rückerstattung fließt stattdessen in den Meldezeitraum, in dem sie tatsächlich passiert.

Genau deshalb ist eine Stornierung kein rückwirkender Eingriff in eine bereits gemeldete UVA. Ein falsches Rückerstattungsdatum würde die Umsatzsteuer dagegen im falschen Zeitraum ausweisen — trag das tatsächliche Datum ein, nicht das Datum der Stornierung selbst, falls beide auseinanderfallen.

Muss ich stornierte Honorarnoten trotzdem aufbewahren?

Ja — Original, Storno und Korrektur unterliegen derselben Aufbewahrungspflicht wie jede andere Honorarnote: in Österreich sieben Jahre nach §132 BAO, gerechnet ab Ende des Kalenderjahres der Ausstellung; in Deutschland je nach Beleg bis zu zehn Jahre nach §147 AO. Eine stornierte Honorarnote „verschwindet“ also nicht — sie bleibt Teil deiner lückenlosen Belegkette und muss genauso auffindbar bleiben wie ein gültiges Dokument.

Mit getHonorar automatisch dokumentiert

Eine ausgestellte Honorarnote lässt sich in getHonorar nicht überschreiben — Bearbeiten einer versendeten Honorarnote löst automatisch Storno und Korrektur in einem Schritt aus, du musst nur den Grund angeben. Für eine bezahlte Honorarnote gibt es die separate Stornierungs-Aktion mit Rückerstattungsdatum. In beiden Fällen bekommst du Storno- und gegebenenfalls Korrekturrechnung als PDF und kannst sie in einer E-Mail gemeinsam an deine Kund:in senden — das Original bleibt als stornierter, klar gekennzeichneter Beleg erhalten, deine Rechnungsnummern bleiben lückenlos, und du musst dir keine eigene Systematik für Korrekturen ausdenken.

Kurz beantwortet

  • Darf ich eine Honorarnote einfach löschen? Nur als Entwurf. Sobald sie versendet oder heruntergeladen wurde, nur noch per Storno oder Korrektur.
  • Bekommt die Korrektur dieselbe Nummer wie das Original? Nein — Storno und Korrektur bekommen jeweils eigene, fortlaufende Nummern und verweisen auf das Original.
  • Muss ich meine Kund:in informieren? Ja, rechtlich und praktisch — sie braucht die Korrektur für ihre eigene Buchhaltung bzw. einen etwaigen Vorsteuerabzug.
  • Ändert eine Stornierung eine bereits eingereichte UVA? Nein — die ursprüngliche Zahlung bleibt in ihrem Meldezeitraum, die Rückerstattung fließt in den Zeitraum, in dem sie tatsächlich stattfindet.

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Angaben ohne Gewähr, Stand: 31. August 2026. Kläre deinen konkreten Fall im Zweifel mit deiner Steuerberatung.

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